WIR GRATULIEREN IHNEN ZUM KAUF IHRES JUNIOR II!
Unser kompaktester Tauchkompressor von BAUER feiert sein 30 -jähriges Jubiläum. 1994 kam der JUNIOR auf den Markt. Er wurde von uns konzipiert, um für jedermann eine erschwingliche und gleichzeitig hochqualitative Möglichkeit zu bieten, seine Atemluftflaschen zu füllen. Mit seinen kompakten Maßen und seinem geringen Gewicht hat er sich auf der ganzen Welt eine riesige Fangemeinde aufgebaut. Bei zahlreichen Expeditionen konnte er seine legendäre Zuverlässigkeit unter Beweis stellen.
Zu diesem Anlass haben wir für Sie eine attraktive Jubiläumsedition auf den Markt gebracht:
Profitieren Sie von unserem Value-Bundle welches neben zwei zusätzlichen Filterpatronen eine Garantieverlängerung von einem weiteren Jahr auf die reguläre Garantie ab Kauf bietet.
Die Garantieverlängerung können Sie hier freischalten:
Garantiebestimmungen Jubiläumsedition JUNIOR II
Diese speziellen Gewährleistungsbestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Anlagen, die bei einem autorisierten BAUER-Fachhändler erworben wurden. BAUER KOMPRESSOREN gewährt ausschließlich dem Erstbesitzer die zusätzliche einjährige Garantie. Die Garantie gilt nicht für Anlagen, die für den Verleih gekauft und genutzt werden.
Um Garantieansprüche geltend machen zu können, muss der Kompressor bei dem autorisierten BAUER-Fachhändler angezeigt werden, bei dem die Anlage gekauft wurde. Die Original-Rechnung mit Datum und Kaufbeleg sowie das Garantie Zertifikat müssen beiliegen.
Es besteht kein Anspruch auf Garantie, wenn die Kompressoranlage und deren Komponenten unsachgemäß gebraucht, unsachgemäß gewartet, unsachgemäß repariert, verändert oder modifiziert wurden (davon ausgenommen sind zertifizierte Händler), ferner nach einem Unfall oder wenn sie anderen ungewöhnlichen, extremen oder unsachgemäßen Bedingungen ausgesetzt wurden. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Allein der Besitzer ist für die Inspektion seiner Anlage verantwortlich. Schäden durch unsachgemäße Montage und Wartung oder Montage mit fremden Ersatzteilen und Zubehör sind nicht abgedeckt.
WEITERE ANSPRÜCHE BESTEHEN AUFGRUND DER GARANTIE NICHT. ALLE WEITEREN ANSPRÜCHE DIE ANSONSTEN GELTEND GEMACHT WERDEN KÖNNEN, SIND AUSGESCHLOSSEN, INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN BZW. STRAF-/BUSSGELDER. JEDE WEITERE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG, INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE GEBRAUCHSTÜCHTIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WIRD NUR FÜR DIE GELTUNGSDAUER DIESER BEGRENZTEN GARANTIE GEWÄHRT.
Wenn festgestellt werden sollte, dass eine einzelne Bestimmung dieser begrenzten Garantie unwirksam oder undurchführbar sein sollte, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der begrenzten Garantie nicht berührt und alle anderen Bestimmungen besitzen weiterhin ihre Gültigkeit.